Haushaltsauseinandersetzung – Wie werden die Haushaltsgegenstände aufgeteilt?
Um eine Haushaltsauseinandersetzung durchzuführen muss zunächst geklärt werden, was überhaupt Haushaltsgegenstände sind. Haushaltsgegenstände, der Hausrat, sind Gegenstände, die nach den Lebens- und Vermögensverhältnissen der Ehepartner und Kinder für ihr Zusammenlaben sowie die Wohn- und Hauswirtschaft bestimmt sind.
Zu Haushaltsgegenständen gehören damit zum Beispiel:
- die Wohnungseinrichtung, Möbel, Regale, Lampen, Pflanzen
- Geschirr und Besteck, Küchenutensilien, Töpfe und Pfannen
- Wäsche, Handtücher, Bettwäsche, Gardinen
- Fernseher, Video- und Audiogeräte, DVD-Player
- Computer bei gemeinsamer Benutzung
- Bücher
- Fahrräder, Roller
Nicht zum Hausrat gehören Gegenstände, die nicht zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt waren. Insbesondere Luxusgüter gehören hier dazu und Gegenstände, die für den einen oder anderen Ehegatten zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind und den individuellen oder auch beruflichen Zwecken eines Ehegatten oder der Kinder dienen. Damit ist nicht die Eigentumslage, sondern die Nutzung und Zweckbestimmung entscheidend. Nach § 1361a BGB kann man im Streitfall die Herausgabe der persönlichen Habe verlangen.
Ist der Pkw ein Haushaltsgegenstand?
Ob der Pkw zu den Haushaltsgegenständen zählt, hängt davon ab, wie der Pkw genutzt wurde und welchem Zweck er diente. Er gehört zu den Haushaltsgegenständen, wenn er überwiegend für familiäre Zwecke wie zum Einkaufen und für Fahrten der Kinder in den Kindergarten oder in die Schule genutzt wurde. Nicht zu den Haushaltsgegenständen gehört er damit, wenn er überwiegend beruflich genutzt wurde.
Gehört der Pkw bei einer gemischten Nutzung zu den Haushaltsgegenständen?
Familien, die nur einen Pkw besitzen wird dieser sowohl für Einkaufsfahrten wie für Fahrten zur Arbeit genutzt. In diesen Fällen wird der Pkw eher zu den Haushaltsgegenständen gezählt.
Die Verteilung der Haushaltsgegenstände richtet sich:
- während der Trennung nach § 1361a BGB
- nach der Scheidung nach § 1568b BGB
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