Unterhalt – oft eine existentielle Frage
Eine sehr wichtige und häufige Folge der Trennung und Scheidung ist der Anspruch auf Unterhalt. Dies ist nicht selten für einen der Ehegatten von existentieller Bedeutung, insbesondere wenn gemeinsame Kinder betreut werden.
Bereits vor der endgültigen Trennung stellt sich oftmals die Frage: Wovon soll ich leben?
Diese Fragen beschäftigt überwiegend Ehefrauen und immer häufiger auch die Ehemänner, die Kinder betreuen und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Aber auch Ehegatten, die lediglich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen sind finanziell nicht im Stande ihren Lebensunterhalt alleine zu sichern. Diese sind auf die monatlichen Unterhaltszahlungen durch den anderen Ehegatten angewiesen.
Aber auch für den anderen Ehegatten stellt sich eine Frage: Was bleibt mir?
Gerade bei Zusammentreffen von Kindes- und Ehegattenunterhalt und insbesondere bei mehreren Kindern sowie einem hohen Einkommen des einen Ehegatten ist man nicht selten hohen Unterhaltsansprüchen des anderen Ehegatten ausgesetzt. Die monatliche Belastung auf Grund der zu leistenden Unterhaltszahlungen kann bis zum Erreichen des sogenannten Selbstbehaltes gehen. Eine kompetente anwaltliche Beratung zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und kann Ihnen bares Geld sparen.
Oftmals ist es sinnvoll die Berechnung des Unterhalts der Gegenseite nochmals von einem anderen Anwalt überprüfen zu lassen. Gerne überprüfe und berechne ich die Ihnen gegenüber bestehenden oder erst noch entstehenden Unterhaltsansprüche und berate Sie frühzeitig über Ihre Möglichkeiten.
Unterhaltszahlungen sind oft für mehrere Jahre zu leisten, da sollten Sie nicht mehr zahlen als Sie gesetzlich verpflichtet sind.
Unterhalt – die verschiedenen Ansprüche:
Auf den Trennungsunterhalt hat der jeweilige Ehegatte nur während der Trennungszeit, d.h. vom Zeitpunkt der Trennung bis zum rechtskräftigen Abschluss der Scheidung einen Anspruch. Danach existiert der nacheheliche Unterhalt, der nicht identisch ist mit dem Trennungsunterhalt und daher neu berechnet werden muss.
Daneben existieren noch Unterhaltsansprüche auf Grund besonderer Voraussetzungen wie für die Zeit der Betreuung eines Kindes, wegen Alters, Krankheit oder Gebrechen, Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt oder aus Billigkeitsgründen.
Kinder haben Anspruch auf Kindesunterhalt. Hierbei haben nicht nur minderjährige Kinder einen Anspruch auf Unterhalt, sondern auch volljährige Kinder können während der Ausbildung oder des Studium sowie bei Krankheit oder Betreuung eigener Kinder einen Anspruch auf Kindesunterhalt haben.
Des Weiteren werden die Ansprüche auf Unterhaltszahlungen nichtehelicher Mütter gegen den Kindsvater sowie Unterhaltsansprüche der Eltern gegenüber Ihren Kindern immer häufiger.
Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick über Ihre Rechte und Ansprüche sowie die Ihrer Kinder. Gerne beraten wir Sie rund um das Thema Unterhalt und prüfen auch in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin in der Kanzlei in Nürnberg. Kurzfristige Termine sowie Termine in den Abendstunden sind möglich.
Trennung und Scheidung – Kompetenzen im Überblick
- Väterrechte
Umgangsrecht für Väter - Ehevertrag
Scheidungsfolgevereinbarung - Trennung
- Scheidung
Versorgungsausgleich - Unterhalt
Kindesunterhalt
Trennungsunterhalt
nachehelicher Unterhalt - Sorgerecht
- Zugewinnausgleich
- Haushaltsauseinandersetzung
- Wohnungszuweisung
- Schutz nach Gewaltschutzgesetz
- Teilungsversteigerung