Was bedeutet Wohnungszuweisung?
In der Regel leben die Ehepartner gemeinsam in einer Wohnung oder einem Haus.
Wer muss bei einer Trennung gehen und wer darf bleiben?
Die typische Antwort von Juristen lautet: Das kommt darauf an. Aber auf was?
Meistens zieht einer der Ehepartner aus und vollzieht damit die Trennung. Des Weiteren können sich die Eheleute untereinander darüber einigen wer auszieht und wer bleibt.
Anwälte kommen erst ins Spiel, wenn sich die Eheleute über diese Frage nicht einigen können und jeder möchte, dass der jeweils andere auszieht. Sollte auch außergerichtlich keine Einigung und Lösung gefunden werden, entscheidet letztendlich ein Gericht wer bleibt und damit auch wer geht. Genauer gesagt wird die Wohnung einem der Ehepartner zugewiesen.
Die Wohnung kann für die Zeit der Trennung nach § 1361b BGB und endgültig für die Zeit nach der Scheidung gemäß § 1568a BGB erfolgen. Bei der Wohnungszuweisung während der Trennung geht es nur um eine vorläufige Regelung bis zur Scheidung. Hierdurch werden Rechtsverhältnisse gegenüber Dritten wie etwa dem Vermieter nicht verändert. Ebenfalls hat die keinen Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse.
Gerne beraten wir Sie zum Thema Wohnungszuweisung. Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin in der Kanzlei in Nürnberg. Kurzfristige Termine sowie Termine in den Abendstunden sind möglich.