Anwaltlichen Gebühren für juristische Beratung und Vertretung
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick und Informationen zu den gesetzlichen anwaltlichen Gebühren einer rechtlichen Beratung und Vertretung.
Erstberatung
Die anwaltlichen Gebühren eines ersten Beratungsgespräches dürfen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) höchstens 190,- EUR (ohne Auslagen und Umsatzsteuer) betragen. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach den Anforderungen im Einzelfall.
Außergerichtliche Beratung und/oder Vertretung
Die Kosten für die außergerichtliche Beratung und/oder Vertretung werden gemäß der Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungesgesetzes (RVG) abgerechnet. Die Höhe der anwaltlichen Gebühren berechnet sich im Einzelfall auf Basis des Gegenstandswertes bzw. Streitwertes der Angelegenheit.
In Einzelfällen, insbesondere bei der rechtlichen Beratung von Unternehmen oder bei Dauerberatungsmandaten ist eine Abrechnung nach Stundensatz zu empfehlen. Näheres hierzu finden Sie unter dem Punkt Gebührenvereinbarung.
Kosten bei gerichtlicher Vertretung
Auch die Kosten für die gerichtliche Vertretung werden gemäß der Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungesgesetzes (RVG) abgerechnet. Die Höhe der anwaltlichen Gebühren berechnet sich im Einzelfall auf Basis des Streitwertes der Angelegenheit.
Rechtsschutzversicherungen
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen? Dann fordere ich gerne unter Darlegung Ihrer rechtlichen Situation eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an. Bei Eintrittspflicht Ihrer Rechtsschutzversicherung werden die anwaltlichen Gebühren direkt mit dieser abgerechnet.
Rechtsberatung für einkommensschwache Personen
Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, die anwaltlichen Gebühren einer Rechtsberatung und/oder eines gerichtlichen Verfahrens aufzubringen, gibt es die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeit kann eine Beratung nach Vorlage eines Beratungshilfescheins sowie der Zahlung einer Gebühr in Höhe von 15,- EUR erfolgen. Den Beratungshilfeschein erhalten Sie bei dem Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist.
Für ein gerichtliches Verfahren kann die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Gebührenvereinbarung
Eine Gebührenvereinbarung oder auch Vergütungsvereinbarung genannt, kann abweichend von den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vereinbart werden. Die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind grundsätzlich unabhängig von der Dauer der Tätigkeit. Durch eine Gebührenvereinbarung kann eine andere Berechnungsgrundlage für die anwaltliche Tätigkeit vereinbart werden.
Eine der gängigsten Berechnungsmethoden ist das Stundenhonorar: Bereits vor Beginn der Tätigkeit wird der ungefähre zeitliche Rahmen abgesteckt und festgelegt. Sollte eine Überschreitung des Rahmens absehbar sein, werden Sie selbstverständlich rechtzeitig hiervon in Kenntnis gesetzt und die weiteren Möglichkeiten besprochen.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an und fragen Sie nach, wir beraten Sie gerne.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns an.
Meßinger Rechtsanwaltskanzlei
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