Kindesmutter verweigert Umgang –
rechtliche Möglichkeiten für Väter

Nach einer Trennung kommt es häufig zu Konflikten über den Kontakt zwischen Vater und Kind. Besonders belastend ist es, wenn die Kindesmutter den Umgang verweigert oder vereinbarte Termine nicht einhält. Für betroffene Väter stellt sich dann die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Das Familienrecht sieht grundsätzlich vor, dass Kinder Kontakt zu beiden Elternteilen haben sollen. Wenn der Umgang verhindert wird, kann eine rechtliche Klärung notwendig sein.

Ich berate Mandanten im Familienrecht in Nürnberg, Fürth und Erlangen zu Konflikten rund um das Umgangsrecht.

Recht auf Umgang mit dem eigenen Kind

Nach deutschem Familienrecht haben sowohl das Kind als auch beide Elternteile ein Recht auf Umgang miteinander. Der regelmäßige Kontakt zu beiden Elternteilen gilt grundsätzlich als wichtig für die Entwicklung eines Kindes.

Dieses Umgangsrecht besteht unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht.

Wenn der Umgang verweigert wird

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Elternteil den Umgang erschwert oder verhindert. Typische Situationen sind zum Beispiel:

  • vereinbarte Umgangstermine werden abgesagt
  • das Kind wird nicht zum Umgang übergeben
  • Kommunikation zwischen den Eltern ist kaum möglich.

In solchen Fällen kann zunächst versucht werden, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Gerichtliche Regelung des Umgangs

Wenn keine Einigung möglich ist, kann das Familiengericht angerufen werden. Das Gericht kann eine verbindliche Umgangsregelung festlegen.

Dabei wird immer geprüft, welche Regelung dem Kindeswohl am besten entspricht.

Unterstützung durch eine Rechtsanwältin

Konflikte über den Umgang mit Kindern sind häufig emotional belastend. Ich unterstütze Mandanten aus Nürnberg, Fürth und Erlangen bei der Klärung ihrer rechtlichen Möglichkeiten und bei Verfahren vor dem Familiengericht.

Kontakt

Wenn Sie Fragen zum Umgangsrecht haben oder Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Umgangsrechts benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.