Väter bleiben Väter – auch nach einer Trennung und Scheidung
Geklärt werden muss an dieser Stelle noch wer im Sinne des Gesetzes Vater ist:
- der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
- der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat,
- der Mann, der das Kind adoptiert hat,
- der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Hier gibt es noch einen Sonderfall: Die Frau ist schwanger von einem neuen Partner, aber noch mit ihrem Ehemann verheiratet. Hier kann der biologische Vater die Vaterschaft anerkennen, wenn die Scheidung bereits beantragt wurde und der der Ehemann zustimmt. Ist dies nicht der Fall muss die Vaterschaft gerichtlich erstritten werden. Benötigen Sie hierzu nähere Informationen oder eine Beratung vereinbaren Sie einen Termin.
Umgang:
Sollte Ihnen nach der Trennung das Kind vom anderen Elternteil vorenthalten werden, verlieren Sie keine wertvolle Zeit, lassen Sie sich umgehend anwaltlich beraten, um gegebenenfalls sehr schnell einen Antrag bei Gericht einzureichen. Gerade bei Kleinindern tritt Entfremdung schnell ein. Nach eingetretener Entfremdung wird der Umgang durch begleiteten Umgang wieder aufgenommen, d.h. unter Aufsicht durch geschulte Personen. Hier kann es je nach Anfrageaufkommen zu Wartezeit bis zu drei Monaten kommen, in denen Sie ihr Kind weiterhin nicht sehen oder hören. Lesen Sie hier mehr.
Sorgerecht:
Liegt eine Kindeswohlgefährdung durch den einen oder anderen Elternteil vor, sollte ein Antrag auf Entzug des Sorgerechts und Übertragung des Sorgerechts auf den anderen Elternteil gestellt werden. Oftmals genügt auch die Übertragung eines Teils des Sorgerechts z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wann eine Kindeswohlgefährdung vorliegt kann im Rahmen eines anwaltlichen Beratungsgespräches geklärt werden. Lesen Sie hier mehr.
Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die gesetzlichen Regelungen. Gerne beraten wir Sie und informieren Sie umfänglich über Ihre Rechte als Vater. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin in der Kanzlei in Nürnberg. Kurzfristige Termine sowie Termine in den Abendstunden sind möglich.