Vor der Scheidung kommt die Trennung.
Eine Trennung der Ehegatten von mindestens einem Jahr ist grundsätzlich erforderlich, falls nicht auf Grund des Vorliegens eines Härtefalls bereits eine vorzeitige Scheidung möglich ist.
Trennung der Ehegatten bedeutet kurz und knapp:
Die Trennung von Tisch und Bett.
Im rechtlichen Sinn liegt sie vor, wenn objektiv die häusliche Gemeinschaft aufgehoben und subjektiv die eheliche Gemeinschaft abgelehnt wird. In den meisten Fällen wird einer der Ehegatten aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen.
Möglich, wenn auch nicht so leicht umsetzbar, kann man auch innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung oder des gemeinsamen Hauses getrennt leben. Hier gilt ebenfalls der oben genannte Grundsatz. Wichtig ist, dass die häusliche Gemeinschaft nicht fortgeführt wird. Jedem Ehegatten obliegt es nun seine eigene und nur diese Wäsche zu waschen, nur für sich einzukaufen und zu kochen. Jeder Ehegatte hat so zu leben und sich selbst zu versorgen als würde er oder sie alleine leben. Innerhalb der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses lebt jeder so wie er leben würde, wenn der andere ausgezogen wäre.
Trennung mit Kindern
Auch nach einer Trennung bleiben Sie Eltern. Es ist eine große Herausforderung für Eltern, die nicht mehr zusammenleben wollen, dies ihren Kindern mitzuteilen und sie auf die bevorstehende Trennung und die damit verbundenen Veränderungen vorzubereiten. Wichtig ist ihnen Rückhalt und Sicherheit zu geben.
Die Regelung des Umgangs oder Unterhalts sollte ausschließlich unter den Eltern geklärt werden, die Kinder sollten auch wenn es Streitigkeiten diesbezüglich gibt, aus diesen herausgehalten werden.
Gerne beraten wir Sie rund um das Thema Trennung von Ihrem Ehegatten und hinsichtlich der Voraussetzungen sowie der praktischen Umsetzung der Trennung unter einem Dach. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin in der Kanzlei in Nürnberg. Kurzfristige Termine sowie Termine in den Abendstunden sind möglich.