Unterhalt

Unterhalt nach Trennung oder Scheidung – Anwältin für Familienrecht in Nürnberg

Nach einer Trennung oder Scheidung stellt sich häufig die Frage nach finanziellen Ansprüchen zwischen den Beteiligten.

Unterhaltsansprüche können sowohl zwischen Ehepartnern als auch zugunsten gemeinsamer Kinder bestehen.

Ich berate Mandanten im Familienrecht in Nürnberg, Fürth und Erlangen zu allen Fragen rund um Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt.

Welche Arten von Unterhalt gibt es?

Im Familienrecht werden verschiedene Unterhaltsarten unterschieden.

Zu den wichtigsten gehören:

  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt.

Welche Ansprüche bestehen, hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Kindesunterhalt

Eltern sind verpflichtet, für den Lebensunterhalt ihrer Kinder zu sorgen.

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt diese Verpflichtung in der Regel durch Betreuung. Der andere Elternteil ist meist zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet.

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich häufig nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.

Dabei spielen insbesondere folgende Faktoren eine Rolle:

  • Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils
  • Alter des Kindes
  • Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder.

Trennungsunterhalt

Während der Trennungszeit kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen.

Dieser Anspruch soll sicherstellen, dass beide Ehepartner während der Trennungszeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Der Anspruch endet grundsätzlich mit der rechtskräftigen Scheidung.

Nachehelicher Unterhalt

Auch nach einer Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Unterhalt bestehen.

Dies ist beispielsweise möglich, wenn:

  • gemeinsame Kinder betreut werden
  • ein Ehepartner krank ist
  • eine Erwerbstätigkeit nicht sofort aufgenommen werden kann.

Ob ein Anspruch besteht, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

Unterstützung durch eine Rechtsanwältin

Unterhaltsfragen sind häufig komplex und führen nicht selten zu Konflikten.

Ich unterstütze Mandanten aus Nürnberg, Fürth und Erlangen bei:

  • der Prüfung von Unterhaltsansprüchen
  • der Berechnung von Unterhalt
  • der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsforderungen.

Kontakt

Wenn Sie Fragen zum Unterhalt haben oder Ihre Unterhaltssituation prüfen lassen möchten, können Sie sich gerne an mich wenden.