Scheidungsfolgenvereinbarung
Der Ehevertrag nachdem es mit der Ehe nicht geklappt hat. In der notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung oder Scheidungsvereinbarung oder auch einer Trennungsvereinbarung können die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen der Trennung und für den Scheidungsfall geregelt werden.
Warum eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Wir lassen uns doch eh scheiden und sind vor Gericht.
Richtig, um geschieden zu werden benötigen Sie einen Richter. Zur Regelung hiermit verbundener Themen jedoch nicht zwingend. Was Sie einvernehmlich vertraglich regeln können, entlastet das gerichtliche Verfahren. Sie sparen Zeit, Nerven und Geld.
Zeit sparen Sie, weil sich der Richter nicht mehr mit den Themen und Fragen, die Sie bereits in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt haben auseinandersetzen muss.
Nerven sparen Sie, weil diese Themen nicht vor einem Richter diskutiert und dann von diesem entschieden werden müssen.
Geld sparen Sie, weil geringere Anwaltskosten und auch Gerichtskosten anfallen.
Was kann geregelt werden?
Es können sehr viele Bereiche geregelt werden. Häufiges Problem ist die gemeinsame Immobilie. Wie soll das aufgeteilt werden? Wer zahlt die Darlehensraten weiter? Eine Lösung ist, dass ein Ehepartner die Immobilie zum Alleineigentum übernimmt und der andere wird ausbezahlt. Sind Darlehensverbindlichkeiten vorhanden, dann soll der eine diese alleine übernehmen und der andere soll von der Schuld befreit werden. Und die Grundschuld? Auch diese soll der eine übernehmen und der andere aus der Haftung entlassen werden.
Weiter kann die Auseinandersetzung des sonstigen Vermögens und Hausrats geregelt werden. Es können Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, zum Ehegatten- und Kindesunterhalt, zum elterlichen Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder sowie zu erb- und pflichtteilsrechtlichen Fragen getroffen werden.
Ohne Ehevertrag sieht das Gesetz für den Scheidungsfall einen Vermögensausgleich vor: den Zugewinnausgleich. Für jeden Ehegatten wird das Vermögen am Anfang der Ehe und am Ehe berechnet und dann die Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen ermittelt. Das Ergebnis ist der Zugewinn für jeden Ehegatten. Der Ehegatten mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen die Hälfte der Differenz aus den beiden Zugewinnbeträgen auszahlen.
Wenn Sie in ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung alles wesentliche Vermögen aufgeteilt haben, gibt es keinen Anlass mehr für einen Anspruch auf Zugewinnausgleich. Auch dieses Thema ersparen Sie sich vor Gericht zeitintensiv und teuer zu diskutieren.
Individuelle rechtliche Beratung ist notwendig
Gerne beraten wir Sie rund um das Thema Scheidungsfolgenvereinbarung, über die einzelnen Regelungsmöglichkeiten und deren Konsequenzen. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin. Kurzfristige Termine sowie Termine in den Abendstunden sind möglich.
Trennung und Scheidung – Kompetenzen im Überblick
- Väterrechte
Umgangsrecht für Väter - Ehevertrag
Scheidungsfolgevereinbarung - Trennung
- Scheidung
Versorgungsausgleich - Unterhalt
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Trennungsunterhalt
nachehelicher Unterhalt - Sorgerecht
- Zugewinnausgleich
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