Scheidung – Die Trennung als Voraussetzung
Bevor Sie sich von Ihrem Ehegatten scheiden lassen können, ist eine Trennung der Ehegatten gesetzlich vorgeschrieben. Mehr über die Trennung erfahren Sie hier.
Scheidung – Ihre Ansprüche und Rechte
Bereits vor der Einreichung des Scheidungsantrages sollten Sie sich über die Voraussetzungen und Konsequenzen anwaltlich beraten lassen. Mit der Scheidung sind viele und insbesondere wirtschaftliche Folgen verbunden. Hier gilt es genau zu prüfen welche Ansprüche Ihnen zustehen und in welcher Höhe.
Gegebenenfalls ist es günstiger den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages hinauszuschieben oder in anderen Fällen ist es erforderlich den Scheidungsantrag umgehend einzureichen, um Ihre Situation im Scheidungsverfahren zu verbessern. Dies hängt jedoch jeweils von den Umständen im Einzelfall ab.
Auch sollten Sie sich so früh wie möglich einen Überblick verschaffen über Ihre Rechte und möglichen Regelungen für die Zeit der Trennung und die Zeit nach der Scheidung. Eine einvernehmliche Lösung und Regelung sämtlicher mit der Trennung und Scheidung verbundenen Angelegenheiten verhindert jahrelange und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen und Verfahren.
Scheidung – die gesetzlichen Voraussetzungen:
Gemäß § 1565 Absatz 1 BGB kann eine Ehe geschieden werden, wenn diese gescheitert ist. Eine Ehe gilt hiernach als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
Eine Scheidung der Ehegatten ist möglich, wenn
- die Ehegatten mindestens 1 Jahr in Trennung leben und der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt
oder
- die Ehegatten länger als drei Jahre in Trennung leben, hierbei ist die Zustimmung des anderen Ehegatten nicht mehr erforderlich
oder
- die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen würde. Ob eine solche Härtefallscheidung möglich ist hängt jeweils von den Umständen im Einzelfall ab.
Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick über Ihre Rechte, Ansprüche und Pflichten. Gerne beraten wir Sie rund um das Thema Scheidung und prüfen, ob in Ihrem Fall ein Härtefall vorliegt. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin. Kurzfristige Termine sowie Termine in den Abendstunden sind möglich.